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Mietverwaltung
Unser "Rundum - sorglos Paket" für Eigentümer
von Immobilien!
Neben dem Eintritt
in eine oft schon bestehende Eigentümergemeinschaft
mit festen Regeln (Gemeinschaftsordnung,
Beschlüsse etc.) spielen die Verpflichtungen
des Wohnungseigentümers gegenüber dem Mieter
seiner Wohnung in der Praxis eine große
Rolle. Spätestens bei der ersten, selbst
zu erstellenden Betriebskostenabrechnung
oder Mängelmeldung des Mieters werden die
Aufgaben und Probleme auf Vermieterseite
langsam deutlich.
Hier bietet wir eine maßgeschneiderte Lösung
für alle Eigentümer. Auf Basis eines zusätzlichen
Verwaltervertrages für die Mietverwaltung
erledigen wir selbstständig, die gesamten
(!), die Eigentumswohnung betreffenden Angelegenheiten
anstelle des Eigentümers in dessen Interesse.
Bei der Sondereigentumsverwaltung tritt
die Hausverwaltung anstelle des Vermieters
und vertritt diesen vollumfäglich, d.h.
mit allen Rechten und Pflichten gegenüber
der jeweiligen Mietpartei.
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Welche
Tätigkeiten können im Rahmen der Mietverwaltung
von der Hausverwaltung übernehmen werden
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Im Einzelnen können
wir folgende Tätigkeiten für den Eigentümer
übernehmen:
1. Kaufmännische Verwaltung
Mietverhältnis
Abschluß
und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich
der Abnahme und Übernahme der Wohnung(en),
Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche,
die dem Eigentümer aus den Mietverhältniss(en)
zustehen,
Überwachung des Mieteingangs,
Führung der Mietkaution(en)
Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten,
Geltendmachung vertraglich vereinbarter
Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag
unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt,
Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten
nach der Heizkostenverordnung für den
Wärmedienst und Abrechnung der Kosten
mit den Mietern,
gesamter mündlicher und schriftlicher
Verkehr mit den Mieter(n)
Zahlungsverkehr
Pünktliche
Bezahlung aller die Eigentumswohnung /
das Mietshaus betreffenden Bewirtschaftungskosten
und Annuitäten nach vorheriger Prüfung.
Behörden
Gesamter
Verkehr mit den Behörden, soweit er die
laufende Verwaltung der Eigentumswohnung
oder des Mietshauses betrifft.
Versicherungen:
Prüfung
des Versicherungsbedarfs,
Abschluß und Kündigung von Versicherungsverträgen
für die Eigentumswohnung / Mietshaus im
Einvernehmen mit dem Eigentümer,
Abwicklung von Schadensfällen mit den
Versicherungsgesellschaften und Dritten.
Hilfskräfte
Einstellung
und Entlassung, Anweisung und Überwachung
von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal
und dgl.) - nur bei Verwaltung eines Mietshauses
Geräte und Heizmaterial
Beschaffung
der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung
erforderlichen Gebrauchsgegenstände (wie
Geräte für Hausmeister) und Versorgungsgüter
(wie Heizmaterial) - - nur bei Verwaltung
eines Mietshauses
Hausbuchhaltung
Erfassung
aller Zahlungsvorgänge für die Eigentumswohnung
/ das Mietshaus.
lnstandhaltungsrücklage
Auf
Wunsch und in Absprache mit dem Auftraggeber
sammeln wir eine Instandhaltungsrücklage
für Ihre Immobilie getrennt vom laufenden
Bewirtschaftungskonto an.
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2. Technische Verwaltung
Instandhaltung, Instandsetzung
Laufende
Überwachung des baulichen Zustandes (ggf.
unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter
in Absprache mit dem Eigentümer
Vergabe und Überwachung aller notwendigen
Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen,
Abschluß von Wartungsverträgen und Vergabe
von Wartungsarbeiten,
Vorausplanung a-periodischer lnstandhaltungs-
und lnstandsetzungsmaßnahmen.
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3. Besondere Verwaltungsaufgaben
Auf Wunsch des Eigentümer können von uns
noch folgende, gegen gesondert zu vereinbarende
Gebühr folgende Aufgaben übernommen werden:
Gesonderte
Jahresabrechnung
Feststellung der Einkünfte aus Vermietungen
und Verpachtungen für die Steuererklärungen,
soweit sie das Verwaltungsobjekt betreffen
Wirtschaftlichkeitsberechnungen (auch
bei preisgebundenem Wohnraum)
Ausführung besonderer behördlicher Auflagen
Verkehrswertermittlung des Verwaltungsobjektes
Betreuung, Überwachung und Finanzierung
von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen
und größeren lnstandhaltungs- und lnstandsetzungsmaßnahmen
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Zusätzliche, spezielle
Kenntnisse der Hausverwaltung für den Bereich
Mietverwaltung:
Damit wir diese Tätigkeit professionell
und zur Zufriedenheit unserer Kunden durchführen
können, sind umfassende Kenntnisse der einzelnen
Mietgesetze zwingend notwendig, die nachfolgend
ohne Anspruch auf Vollständigkeit aufgeführt
sind:
- Mietrecht des BGB
- Mietrecht des ZGB o Miethöheregelungsgesetz
- Erste und Zweite Grundmietenverordnung
- Betriebskosten-Umlageverordnung
- Wirtschaftsstrafgesetz
- Mustermietvertrag - AGB
- Zweite Berechnungsverordnung
- Wohnungsvermittlungsgesetz
- Heizkostenverordnung
- Neubaumietenverordnung
- Wohnungsbindungsgesetz
- Wohnungsbelegungsgesetz
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Es ist aber neben
diesen juristischen Grundkenntnissen ebenfalls
unbedingt erforderlich, sich ständig über
die aktuelle Mietrechtsprechung zu informieren.
Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, ist
die Hausverwaltung Specht Mitglied im Bundesfachverband
Wohnungsverwalter e.V., welches ein Qualitätsmerkmal
unserer Verwaltungsgesellschaft darstellt.
Außerdem verfügen wir über eine umfangreiche
Fachbibliothek. Unsere Mitarbeiter nehmen
regelmäßig an fachspezifischen Weiterbildungsveranstaltungen
teil, so daß wir im umfangreichen Gebiet
des Mietrechtes eine professionelle Dienstleitung
anbieten können. Zur Zeit verwalten wir
für die auftraggebenden Eigentümer ca. 300
Mietswohnungen für überwiegend nicht ortsansässige
Eigentümer.
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Wie wird die Hausverwaltung mit der Mietverwaltung
beauftragt?
Damit
Sie uns mit der Verwaltung Ihres Sondereigentums
(Mietverwaltung) oder Ihres Mietshauses
beauftragen können, ist der Abschluß eines
gesonderter Verwaltervertrag notwendig.
In diesem Vertrag werden die gegenseitigen
Rechte und Pflichten vereinbart. Für die
Durchführung der Mietverwaltung ist eine
gesonderte, monatliche Verwaltergebühr zu
entrichten, deren Höhe sich nach Art und
Umfang der zu übernehmenden Tätigkeiten
richtet. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein
Angebot.
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Schicken Sie uns Ihre
Anfrage bitte an Eigentuemerservice@hv-specht.de
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