Mietverwaltung


Unser "Rundum - sorglos Paket" für Eigentümer von Immobilien!


Neben dem Eintritt in eine oft schon bestehende Eigentümergemeinschaft mit festen Regeln (Gemeinschaftsordnung, Beschlüsse etc.) spielen die Verpflichtungen des Wohnungseigentümers gegenüber dem Mieter seiner Wohnung in der Praxis eine große Rolle. Spätestens bei der ersten, selbst zu erstellenden Betriebskostenabrechnung oder Mängelmeldung des Mieters werden die Aufgaben und Probleme auf Vermieterseite langsam deutlich.

Hier bietet wir eine maßgeschneiderte Lösung für alle Eigentümer. Auf Basis eines zusätzlichen Verwaltervertrages für die Mietverwaltung erledigen wir selbstständig, die gesamten (!), die Eigentumswohnung betreffenden Angelegenheiten anstelle des Eigentümers in dessen Interesse. Bei der Sondereigentumsverwaltung tritt die Hausverwaltung anstelle des Vermieters und vertritt diesen vollumfäglich, d.h. mit allen Rechten und Pflichten gegenüber der jeweiligen Mietpartei.


Welche Tätigkeiten können im Rahmen der Mietverwaltung von der Hausverwaltung übernehmen werden ?


Im Einzelnen können wir folgende Tätigkeiten für den Eigentümer übernehmen:

1. Kaufmännische Verwaltung

Mietverhältnis

Abschluß und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnung(en),
Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Eigentümer aus den Mietverhältniss(en) zustehen,
Überwachung des Mieteingangs,
Führung der Mietkaution(en)
Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten,
Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt,
Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern,
gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mieter(n)

Zahlungsverkehr

Pünktliche Bezahlung aller die Eigentumswohnung / das Mietshaus betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung.

Behörden

Gesamter Verkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung der Eigentumswohnung oder des Mietshauses betrifft.

Versicherungen:

Prüfung des Versicherungsbedarfs,
Abschluß und Kündigung von Versicherungsverträgen für die Eigentumswohnung / Mietshaus im Einvernehmen mit dem Eigentümer,
Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten.

Hilfskräfte

Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal und dgl.) - nur bei Verwaltung eines Mietshauses

Geräte und Heizmaterial

Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (wie Geräte für Hausmeister) und Versorgungsgüter (wie Heizmaterial) - - nur bei Verwaltung eines Mietshauses

Hausbuchhaltung

Erfassung aller Zahlungsvorgänge für die Eigentumswohnung / das Mietshaus.

lnstandhaltungsrücklage

Auf Wunsch und in Absprache mit dem Auftraggeber sammeln wir eine Instandhaltungsrücklage für Ihre Immobilie getrennt vom laufenden Bewirtschaftungskonto an.


2. Technische Verwaltung


Instandhaltung, Instandsetzung

Laufende Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter in Absprache mit dem Eigentümer
Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen,
Abschluß von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten,
Vorausplanung a-periodischer lnstandhaltungs- und lnstandsetzungsmaßnahmen.



3. Besondere Verwaltungsaufgaben


Auf Wunsch des Eigentümer können von uns noch folgende, gegen gesondert zu vereinbarende Gebühr folgende Aufgaben übernommen werden:

Gesonderte Jahresabrechnung
Feststellung der Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen für die Steuererklärungen, soweit sie das Verwaltungsobjekt betreffen
Wirtschaftlichkeitsberechnungen (auch bei preisgebundenem Wohnraum)
Ausführung besonderer behördlicher Auflagen
Verkehrswertermittlung des Verwaltungsobjektes
Betreuung, Überwachung und Finanzierung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und größeren lnstandhaltungs- und lnstandsetzungsmaßnahmen

 


Zusätzliche, spezielle Kenntnisse der Hausverwaltung für den Bereich Mietverwaltung:

Damit wir diese Tätigkeit professionell und zur Zufriedenheit unserer Kunden durchführen können, sind umfassende Kenntnisse der einzelnen Mietgesetze zwingend notwendig, die nachfolgend ohne Anspruch auf Vollständigkeit aufgeführt sind:

- Mietrecht des BGB
- Mietrecht des ZGB o Miethöheregelungsgesetz
- Erste und Zweite Grundmietenverordnung
- Betriebskosten-Umlageverordnung
- Wirtschaftsstrafgesetz
- Mustermietvertrag - AGB
- Zweite Berechnungsverordnung
- Wohnungsvermittlungsgesetz
- Heizkostenverordnung
- Neubaumietenverordnung
- Wohnungsbindungsgesetz
- Wohnungsbelegungsgesetz

 


Es ist aber neben diesen juristischen Grundkenntnissen ebenfalls unbedingt erforderlich, sich ständig über die aktuelle Mietrechtsprechung zu informieren. Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, ist die Hausverwaltung Specht Mitglied im Bundesfachverband Wohnungsverwalter e.V., welches ein Qualitätsmerkmal unserer Verwaltungsgesellschaft darstellt. Außerdem verfügen wir über eine umfangreiche Fachbibliothek. Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an fachspezifischen Weiterbildungsveranstaltungen teil, so daß wir im umfangreichen Gebiet des Mietrechtes eine professionelle Dienstleitung anbieten können. Zur Zeit verwalten wir für die auftraggebenden Eigentümer ca. 300 Mietswohnungen für überwiegend nicht ortsansässige Eigentümer.


Wie wird die Hausverwaltung mit der Mietverwaltung beauftragt?

Damit Sie uns mit der Verwaltung Ihres Sondereigentums (Mietverwaltung) oder Ihres Mietshauses beauftragen können, ist der Abschluß eines gesonderter Verwaltervertrag notwendig. In diesem Vertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten vereinbart. Für die Durchführung der Mietverwaltung ist eine gesonderte, monatliche Verwaltergebühr zu entrichten, deren Höhe sich nach Art und Umfang der zu übernehmenden Tätigkeiten richtet. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.


Schicken Sie uns Ihre Anfrage bitte an Eigentuemerservice@hv-specht.de

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