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Immobilien-Lexikon
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Abnahme
Die Phase der Bauerrichtung wird in rechtlicher
Hinsicht mit der Abnahme abgeschlossen. Sie
gilt als Dreh- und Angelpunkt im Bauvertrag.
Der Auftraggeber (Erwerber) nimmt somit die
von Auftragnehmer (Bauunternehmen oder Initiator)
durchgeführten Bauleistungen ab. Mit dem Tag
der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist
zu laufen.
Abschreibung
Abschreibungen spiegeln den Werteverzehr langlebiger
abnutzbarer Vermögensgegenstände während der
Nutzungsdauer wieder. Sie werden im Steuerrecht
als Abschreibung für Abnutzung bezeichnet. Abschreibungen
mindern somit den Gewinn einer Unternehmung.
Man unterscheidet in lineare und degressive
Abschreibungsmethoden. (siehe auch bei linearer
und degressiver Abschreibung)
Abschreibungsbemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten des Wirtschaftsguts oder
der an deren Stelle tretende Wert. Wird ein
teilfertiges Gebäude erworben und fertiggestellt,
gehören zu den Herstellungskosten die Anschaffungskosten
des teilfertigen Gebäudes und die Herstellungskosten
zur Fertigstellung des Gebäudes.
abzugsfähige Werbungskosten
Schuldenzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart
in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
Steuern vom Grundbesitz, öffentliche Abgaben
und Versicherungsbeiträge, soweit solche Ausgaben
sich auf Gebäude oder auf Gegenstände beziehen,
die dem Steuerpflichtigen zur Einnahmeerzielung
dienen
(Quelle:
§ 9 EstG)
AG
AG ist die Abkürzung von Aktiengesellschaft.
Das ist eine Kapitalgesellschaft, die ihr Gesellschaftskapital
(Eigenkapital) über Aktionäre bezieht. Besonderheit
hierbei ist, das die Gesellschaft ein Emissionsrecht
für Aktien (Gesellschaftsanteile) besitzt, die
sie an der Handelsbörse zum Verkauf anbieten
kann. Das Stammkapital einer AG muss mindestens
€ 50.000 betragen.
Agio
Aufschlag oder Aufgeld auf den Preis beim Kauf
eines Fondanteils, eines Wertpapiers oder einer
Devise.
Aktienfonds
Investmentfonds, der die Gelder der Anleger
überwiegend in Aktien investiert.
Annahme
Ist die Zustimmung zu einem Kaufvertragsangebot.
Der Erwerber oder der Veräußerer nimmt die Vertragsbestimmungen,
die im Kaufvertragsangebot enthalten sind vollständig
an. Somit ist ein wirksamer Kaufvertrag entstanden.
Bei Grundstücksgeschäften muss das Angebot sowohl
auch die Annahme eines Kaufvertrages vor einem
Notar schriftlich erklärt und beurkundet werden.
Annuität
Annuität ist vom lat. "Anno" - "im Jahr" abgeleitet.
Sie ist die jährlich gleichbleibende Kapitaldienstrate
in einem Annuitätendarlehn, die sich aus Zins-
und Tilgungsanteil zusammensetzt. (siehe auch
Annuitätendarlehen)
Annuitätendarlehen
Annuität ist vom lat. "Anno" - "im Jahr" abgeleitet.
Sie ist die jährlich gleichbleibende Kapitaldienstrate
in einem Annuitätendarlehn, die sich aus Zins-
und Tilgungsanteil zusammensetzt. Während der
Darlehenslaufzeit verschiebt sich das Verhältnis
zwischen Zins und Tilgung dadurch, dass die
Zinsen immer auf die Restschuld des Darlehens
berechnet werden und somit Jahr für Jahr sinken.
Da die Annuität aber im Betrag gleich bleibt,
steigt somit der Tilgungsanteil in der Höhe
wie der Zinsanteil sinkt.
Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die
geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand
zu erwerben.
Auflassung
Neben dem Abschluss des schuldrechtlichen Grundstückkaufvertrages
ist zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück
die Einigung des Verkäufers und des Käufers
über den Übergang des Eigentums erforderlich.
Diese Einigung heißt Auflassung. (siehe auch
Auflassungsvormerkung)
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung dient der weiteren
Sicherung des Anspruches auf Eigentumsumschreibung
im Grundbuch, da diese im Regelfall mehrere
Monate dauert. Die Auflassungsvormerkung ist
im Grundstückskaufvertrag verankert und wird
nach Beurkundung zu Gunsten des Erwerbers in
Abteilung 2 des Grundbuches zügiger eingetragen.
Ausschüttung
Geldbetrag, den ein offener oder geschlossener
Fond den beteiligten Kapitalanleger auszahlt.
Die Ausschüttung ist zu unterscheiden vom Gewinn,
oder Jahresbetrag eines Fonds: Dieser kann höher
oder niedriger als die Ausschüttung sein.
Auszahlungsvoraussetzungen
Banken zahlen ein Darlehen erst dann aus, wenn
die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt und entsprechende
Nachweise vorgelegt worden sind. Hierzu gehören
vollständig unterzeichnete Darlehensverträge,
Eintragung der Grundpfandrechte an vereinbarter
Rangstelle im Grundbuch sowie sonstige von der
Bank verlangte Urkunden und Nachweise, wie z.
B. Grenzatteste und Bauschein.
Bauabnahme
Die Phase der Bauerrichtung wird in rechtlicher
Hinsicht mit der Abnahme abgeschlossen. Sie
gilt als Dreh- und Angelpunkt im Bauvertrag.
Der Auftraggeber (Erwerber) nimmt somit die
von Auftragnehmer (Bauunternehmen oder Initiator)
durchgeführten Bauleistungen ab. Mit dem Tag
der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist
zu laufen.
Baubeschreibung
Der Grundstückseigentümer gibt mit der Baubeschreibung
gegenüber den künftigen Erwerbern der einzelnen
Raumeinheiten die nachfolgenden Erklärungen
ab: · die Baugenehmigung für das Bauvorhaben
ist bereits beantragt · die Bauausführung und
Ausstattung des Bauvorhabens richtet sich nach
den jeweiligen Eingabeplänen sowie nach der
Bau - bzw. Leistungsbeschreibung · das Gebäude
wird nach Maßgabe bauordnungsbehördlich genehmigter
Baupläne errichtet.
Baugenehmigung
Nach eingereichten Bauantrag bei der zuständigen
Baubehörde wird nach Prüfung öffentlich-rechtlicher
Vorschriften und deren Einhaltung eine Baugenehmigung
für das Bauwerk erteilt.
Baugesetzbuch
Ist die Hauptrechtsquelle im Bereich des öffentlichen
Baurechts.
Bauzeitgarantie
Der Veräußerer garantiert dem Erwerber, dass
spätestens 12 Monate nach Kaufpreiszahlung Mietersatzzahlungen
geleistet werden, wenn das Objekt bis zu diesem
Zeitpunkt nicht bezugsfertig erstellt ist. Es
wird daher eine Bauzeit von 12 Monaten garantiert.
Überschreitungen gehen allein zu Lasten des
Veräußerers.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen
Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln,
kann jedoch bei zwingenden Gründen vor diesem
aufgestellt werden.
Berechnungsverordnung
Verordnung, in der unter anderem die Art und
Weise der Wohnflächenberechnung festgehalten
ist.
Bereitstellungszinsen
Wurde ein Kredit zugesagt aber noch nicht abgerufen,
so kann die Bank dafür Bereitstellungszinsen
berechnen. Werden diese Zinsen im Zusammenhang
mit einer Baumaßnahme, aus der sich Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung ergeben oder
im Zusammenhang mit einem betrieblichen Kredit
in Rechnung gestellt, so sind sie als Werbungskosten
beziehungsweise als Betriebsausgabe steuerlich
absetzbar.
Besitzübergang
Beschreibt den Tatbestand der Übereignung von
mobilen oder immobilen Gütern aufgrund eines
vertraglichen Verhältnisses. Besitzübergang
von Nutzen und Lasten im Grundstücksrecht wird
meist nach Fertigstellung des Bauwerkes vereinbart.
Gesichert wird der Anspruch im Grundbuch mit
Eintragung einer Auflassungsvormerkung.
Beurkundung
Ist das vor einem Notar schriftlich zu erklärende
Angebot und die schriftlich zu erklärende Annahme
eines Grundstückkaufvertrages.
Bezugsfertigkeit
Definiert die Bewohnbarkeit der Wohnung nach
einer Baumaßnahme. Bewohnbarkeit ist hergestellt,
wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist,
die Innengrundausstattung fertiggestellt wurde
und die Energie und Wasserversorgung intakt
ist.
Bonität
Bonität ist ein Begriff für die Zahlungskraft
und für die Zahlungszuverlässigkeit einer Person
gegenüber Verpflichtungen Dritter. Bsp.: Banken
prüfen Bonitäten vor Darlehensgewährung genau,
um sicher zu gehen, dass die Zinsen gezahlt
werden können und die Tilgung des Darlehns gewährleistet
ist.
Bruttomiete
Beinhaltet die Nettokaltmiete eines angemieteten
Objektes (meist bezogen auf Quadratmeter Nutz-
oder Wohnfläche) und einen Vorauszahlungsbetrag
für die entstehenden Nebenkosten wie Wasser,
Wärme, Hausreinigung usw. Die Nebenkostenvorauszahlung
muss am Ende eines Wirtschaftsjahres vom Vermieter
abgerechnet werden. Die Bruttomiete kann weiterhin
eventuelle Entgelte für Küchenmöblierung, Garagen-
oder Tiefgaragenstellplätze enthalten.
Bürgschaft
Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet
sich der Bürge gegenüber den Gläubiger eines
Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten
des Dritten einzustehen.
Corporate Identity
Bezeichnet man das einheitliches Erscheinungsbild
eines Unternehmens und von dessen Geschäftsstellen,
Tochtergesellschaften oder Produkten, um eine
gewisse Größe, Markterfahrung und Kompetenz
darzustellen. Der Kunde soll das Unternehmen
oder das Produkt aufgrund des einheitlichen
Designs und Servicekonzeption sofort erkennen
können.
Damnum
Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit bzw. Zinsfestschreibungszeit,
den der Darlehensnehmer bereits bei der Auszahlung
des Darlehns leistet und somit der Auszahlungsbetrag
gesenkt wird.
Darlehenszins
Ist der zu entrichtende Kapitaldienst für die
Gewährung von Geldmitteln (Fremdkapitalbeschaffung
mittels Kredit). Dabei können die Zinsbeträge
über einen längeren Zeitraum festgeschrieben
werden, oder sie werden je nach der jährlichen
Marktsituation erhoben. Die Zinshöhe hängt weiter
wesentlich von der Laufzeit des Darlehens ab.
(siehe auch bei Kapitaldienst)
degressive Abschreibung
Ist die Abschreibung für Abnutzung von Wirtschaftsgütern
über die Nutzungsdauer mit fallenden Abschreibungsbeträgen.
Die für Immobilien relevante Abschreibung ist
im § 7 Einkommensteuergesetz geregelt. (siehe
auch bei Abschreibung)
Disagio
Auch Damnum genannt, ist ein Zinsbetrag für
die gesamte Laufzeit bzw. Zinsfestschreibungszeit,
den der Darlehnsnehmer bereits bei der Auszahlung
des Darlehns leistet und somit der Auszahlungsbetrag
gesenkt wird.
Doppelparker
Hydraulisches Parksystem, das 2 Etagen zum Einstellen
von Fahrzeugen besitzt und somit platzsparend
ist.
Eigenkapital
Kapital, welches bei einer Investition aus Mitteln
des Investors stammt und sich nicht durch Dritte
beschafft wurde. Ausnahme hierbei sind Beteiligungen
an Gesellschaften.
Einkommensteuer
Erhobene Steuer auf Ihr Einkommen, die im Einkommensteuergesetz
(EStG) geregelt wird.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Stellen betragsmäßig die jährlichen Einnahmen
verrechnet mit den jährlichen Werbungskosten
der Immobilie in der Einkommensteuererklärung
dar. Einnahmen sind hierbei Einnahmen aus Wohnungsmiete,
Küchen-, Stellplatz- oder Garagen-miete oder
Pachtzinsen. Werbungskosten hingegen sind Zinsaufwendungen
im Rahmen der Finanzierung der Immobilie, Abschreibungen
bzw. Sonderabschreibungen, eventuelle Bewirtschaftungskosten
wie Verwaltergebühren. Sind die Werbungskosten
höher als die Einnahmen aus Miete oder Pachtzins,
so spricht man von Verlusten aus Vermietung
und Verpachtung.
Fertigstellung
Alle vertragsmäßig vereinbarten Leistungen wurden
erbracht. Hierzu gehören z.B. die Außenanlagen,
Garagen und etwaige Restarbeiten, die bei einer
Schlussabnahme festgelegt worden sind.
Fertigstellungsgarantie
Der Veräußerer garantiert dem Erwerber, dass
spätestens 12 Monate nach Kaufpreiszahlung Mietersatzzahlungen
geleistet werden, wenn das Objekt bis zu diesem
Zeitpunkt nicht bezugsfertig erstellt ist. Es
wird daher eine Bauzeit von 12 Monaten garantiert.
Überschreitungen gehen allein zu Lasten des
Veräußerers.
Finanzierung
Die Beschaffung und der Einsatz von Geldmitteln,
die für den Erwerb einer Immobilie oder die
Errichtung eines Gebäudes benötigt werden. Für
eine Finanzierung werden Eigenmittel (Barmittel,
Bankguthaben) und Fremdmittel (Hypothekendarlehen,
Bauspardarlehen) eingesetzt.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist ein Bestand der
öffentlichen Bauleitplanung.
Flur
Die Flur ist ein Begriff aus dem Katasterwesen.
Sie besteht aus mehreren einzelnen Flurstücken
oder auch Parzellen genannt. (siehe auch bei
Flurstück)
Flurstück
Ist die kleinste Buchungseinheit im Kataster.
Es ist ein Teil der Erdoberfläche, der von einer
in sich zurücklaufenden Linie umschlossen und
im Liegenschaftskataster unter einer besonderen
Nummer geführt wird. Ein Grundstück kann aus
mehreren Flurstücken bestehen, aber nicht umgekehrt.
Fondsmanagement
Mit Führungsaufgaben betrautes Gremium, das
Fondsvermögen von Investmentfonds verwaltet
und alle Anlageentscheidungen trifft.
Fördergebietsgesetz
Kurz FördG, enthielt spezielle Fördermöglichkeiten
für Investoren, die Immobilieneigentum in den
neuen Bundesländern erworben haben. Die Förderung
erfolgte über sogenannte Sonderabschreibungsmöglichkeiten,
indem man die Herstellungskosten des Gebäudes
erhöht abschreiben durfte. Dieses Gesetz lief
Ende 1999 aus und findet heute nur noch Anwendung
im Bereich der Konservierungsmodelle. (siehe
auch Konservierungsmodelle)
Fremdkapital
Finanzierungsmittel, die als Darlehen, in der
Regel von Banken zur Verfügung gestellt werden.
Spezialisiert auf die Gewährung von langfristigen
darlehen sind die Hypothekenbanken.
GBO
Abkürzung von Grundbuchordnung, in der formell
rechtliche Belange im Grundstücksverkehr verankert
sind.
GbR
Abkürzung für Gesellschaft des bürgerlichen
Rechts, auch BGB-Gesellschaft genannt. Dies
ist eine Personengesellschaft, in der alle Gesellschafter
in gleicher Höhe bis ins private Vermögen haftbar
sind, soweit im Einzelfall im Gesellschaftervertrag
nicht anderes geregelt ist. Die Höhe des Gesellschaftskapitals
ist nicht vorgeschrieben.
Gebäudesubstanz
Sie beschreibt die Bausubstanz des Hauses. Dieser
Bergriff ist von Belangen im Steuerrecht. Der
Kaufpreis wird zum Beispiel in Kaufpreisteile
die auf Grundstück und Gebäudesubstanz entfallen
aufgeteilt. Die Kaufpreisteile können wiederum
eine wesentlichen Rolle bei der Behandlung von
Abschreibung und der Gewährung von Förderungsmöglichkeiten
ergeben.
Gemarkung
In der Gemarkung werden die Flurstücke einer
Gemeinde, oder bei entsprechender Größe der
Stadt die Stadtteile, topographisch zusammengefasst.
Die Gemarkung wird meist mit dem Gemeinde- oder
Stadtteilsnamen benannt.
Gemeinschaftseigentum
Ist das Grundstück sowie Teile, Anlagen und
Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum
stehen.
geringwertige Wirtschaftsgüter
Ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Im
Einkommensteuergesetz § 9 Absatz 1 Nr.7 Satz
2 EStG sind sofort abzugsfähige Werbungskosten
all jene, die unter die Bewertungsfreigrenze
von DM 800 fallen. Die Anschaffungskosten sind
somit nicht über die Nutzungsdauer abzuschreiben,
sondern sofort abzugsfähig im Jahr der Anschaffung.
Gesamthands- oder Miteigentum
Das Eigentum an der Sache steht den Gesamthändern
gemeinschaftlich zu. Jeder ist Eigentümer der
ganzen Sache, beschränkt durch das Eigentum
der übrigen Gesamthänder. Eine Verfügung eines
einzelnen über seinen Anteil ist nicht möglich.
Gesellschaftsvertrag Vermietungspool
Ziel eines solchen Vertags ist es, das Risiko
der Vermietung bzw. Nichtvermietung, gemeinsam
zu tragen und gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
zu verteilen. Die Gesellschafter schließen sich
somit zu einer Gesellschaft des bürgerlichen
Rechts (GbR) zur gewinnbringenden Verwaltung
und Vermietung zusammen.
Gewährleistung
Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
beträgt die Gewährleistungsfrist bei Bauwerken
5 Jahre. Diese gilt als verbindlich, wenn im
Kaufvertrag oder Bauvertrag nichts anderes bestimmt
wird. Es können aber auch die Bestimmungen der
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart
werden, wobei hier die Gewährleistungsfrist
von 2 Jahren bei Bauwerken gilt.
GmbH
Ist eine Personengesellschaft mit beschränkter
Haftung. Das Stammkapital der Gesellschaft muss
mindestens € 25.000 betragen. Die GmbH kann
einen oder mehrere Gesellschafter haben.
Grundbuch
Ist ein beim Amtsgericht geführtes Buch, in
dem Bestands-, Eigentums- und Belastungsverhältnisse
an Grund und Boden eingetragen werden müssen.
Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben über
die Richtigkeit seiner Eintragungen. Es kann
bei berechtigtem Interesse (z. B. Käufer) von
jedermann eingesehen werden.
Grundbuchamt
Die zur Führung des Grundbuchs zuständige Abteilung
beim Amtsgericht.
Grundbuchblatt
Für jedes Grundstück ist im Grundbuch ein besonderes
Grundbuchblatt anzulegen.
Grunderwerbsteuer
Gegenstand der Grunderwerbsteuer sind Eigentumsänderungen
an bebauten und unbebauten Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten.
Grundschuld
Belastung eines Grundstücks zu Gunsten dessen,
an den aus dem Grundstück eine bestimmte Geldsumme
zu zahlen ist. Im Gegensatz zur Hypothek setzt
die Grundschuld keine zu sichernde Forderung
voraus.
Herstellungskosten
Kosten, die durch den Verbrauch von Gütern und
die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung
eines Vermögensgegenstandes entstehen, z.B.
Materialkosten, Fertigungskosten, oder Sonderkosten
der Fertigung.
Hypothek
Belastung eines Grundstücks zu Gunsten dessen,
an den aus dem Grundstück eine bestimmte Geldsumme
zur Befriedigung einer bestehenden Forderung
aus dem belasteten Gegenstand zu zahlen ist.
Immobilienfonds
Vermögen, das gegen Ausgabe von Anteilscheinen
zum Zweck der gemeinschaftlichen Kapitalanlage
verwaltet wird. Offene Fonds: Höhe des Fondskapitals
ist nicht von vornherein begrenzt. Geschlossene
Fonds: Höhe des Fondskapitals ist von vornherein
begrenzt.
Initiator
Ein Unternehmer, der die rechtlichen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingung für eine Investition vorbereitet
und der sich dann das Kapital für seine geschäftlichen
Aktivitäten von Kapitalanlegern beschafft.
Investitionszulage
Am 01.01.1999 ist das Investitionszulagengesetz
in Kraft getreten. Fördermaßnahmen für die neuen
Bundesländer und Berlin im Bereich der Anschaffung
und Herstellung neuer Gebäude sind darin gebündelt.
Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage
sind die Anschaffungskosten des Gebäudes, einschließlich
der anteilig auf die Gebäudesubstanz entfallenden
Anschaffungsnebenkosten.
Kaltmiete
Die Kaltmiete errechnet sich meist aus den Quadratmetern
der Nutz- bzw. Wohnfläche. Vorauszahlungen für
Nebenkosten wie Strom und Wasser oder Stellplatzmieten
sind darin nicht enthalten.
Kapitalerhöhung
Alle Finanzierungsmaßnahmen zur Erhöhung des
Eigenkapitals eines Unternehmens. Sie kann entweder
durch Zuführung neuen Eigenkapitals wie zum
Beispiel Einlagen der Gesellschafter, Beteiligungen
Dritter am Unternehmen, Ausgabe junger Aktien
oder durch Nichtentnahme von Gewinnen erfolgen.
Katasteramt
Auch Liegenschaftsamt genannt. Hier werden Verzeichnisse
mit allen technischen Daten der Grundstücke
einer Gemeinde geführt. Die Katasterämter erstellen
Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und amtliche
Lagepläne (Flurkarten).
Lageplan
Bestandteil der Bauvorlage, aus dem die Lage
und die Grenzen des Grundstücks und des geplanten
Gebäudes ersichtlich ist.
Leerstand
Nicht vermietete Nutzfläche bzw. Wohnfläche
eines Gebäudes, ausgedrückt in Prozent der Gesamtnutz-
bzw. Wohnfläche.
MaBV
Makler und Bauträger Verordnung.
Maklercourtage
Ist die dem Makler/Vermittler zu entrichtende
Gebühr. Im Bereich der Vermietung von Wohnungen
ist eine Courtage von maximal 2 Nettomonatsmieten
zzgl. gesetzlichen MWSt. verankert. Alle anderen
Courtagen sind in Ihrer Höhe frei vereinbar.
Mietnebenkosten
Verbrauchskosten, wie etwa Strom- und Wasserkosten
sind umlagefähige Nebenkosten, die vom Mieter
gezahlt werden müssen. Sie sind in der Kaltmiete
noch nicht enthalten. Mietpool
Im Mietpool werden alle Mieteinnahmen und Ausgaben
bezüglich der sich im Mietpool befindlichen
Wohnungen gesammelt und nach einem Wertigkeitsschlüssel,
(z. B. Quadratmeter) anteilsmäßig wieder verteilt.
Es handelt sich dabei nicht um eine Mietgarantie.
Miteigentum
Das Eigentum an einer Sache steht mehreren Eigentümern
gemeinschaftlich nach Bruchteilen zu ( keine
reale Teilung der Sache ).
Nießbrauch
ist das Recht, sämtliche Nutzungen eines im
Eigentum eines anderen stehenden Gegenstandes
zu ziehen.
Parzelle
Begriff des Vermessungs- und Katasterwesens.
Wird auch als Flrstück bezeichnet.
Portfolio
Gesamtbestand an Wertpapieren, Immobilien, Wechseln
oder anderen Anlageformen, die eine Privatperson
oder ein Unternehmen besitz.
Ratenzahlung nach MaBV
Der Veräußerer legt die vom Käufer zu zahlenden
Raten gemäß dem tatsächlichen Bauablauf fest.
Die Makler- und Bauträgerverordnung gibt feste
Prozentsätze für die anfallenden Leistungen,
z. B. Rohbaufertigstellung, Fenstereinbau, Estrich,
etc. vor. Der Veräußerer kann die Raten aus
diesen Vom - Hundert - Sätzen in höchsten sieben
Teilbeträgen vom Käufer fordern. Sofern einzelne
Leistungen nicht anfallen, ist der jeweilige
Vom - Hundert - Satz auf die übrigen sieben
Raten zu verteilen.
Reallasten
Im Grundbuch eintragungsfähige Belastungen eines
Grundstück mit der Verpflichtung, an den, zu
dessen Gunsten die Belastung erfolgt, wiederkehrende
Leistungen unterschiedlicher Art zu entrichten.
Für die Erfüllung der Verpflichtung haftet das
Grundstück. Reallasten werden im Grundbuch eingetragen.
Als Reallast kommen in Betracht: Zahlung einer
Rente, Lieferung von Wasser und Energie, Anzeigepflicht
beim Abschluß von Mietverträgen zwecks Konkurrenzausschluß,
Herstellung eines bestimmten Grundstückszustandes
u.a.. Die Reallast hat heute Bedeutung vor allem
bei Altenteilverträgen.
Sonderabschreibungen
Für bestimmte Investitionen und Standorte sind
neben der linearen oder degressiven Abschreibung
Sonderabschreibungen möglich (z.B. Altbaumodernisierung,
Energieersparnis, Denkmalschutz, Fördergebietsgesetz).
Sondereigentum
ist der Oberbegriff für Wohnungs - und Teileigentum
bzw. gemischtes Wohnungs - und Teileigentum
zur Abgrenzung von gemeinschaftlichem Eigentum.
Sondernutzungsrecht
ist das Recht auf ausschließliche Benutzung
an Teilen des Gemeinschaftseigentums. Sie werden
in Rechten und Pflichten wie Sondereigentum
behandelt.
Teileigentum
ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken
dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung
mit dem Eigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen
Eigentum.
Teilungserklärung
Einseitige Erklärung des Grundeigentümers gegenüber
dem Grundbuchamt über die Aufteilung eines Grundstücks
in Sondereigentum bzw. Teileigentum oder Miteigentum.
Tilgung
Regelmäßige Leistungen des Darlehensnehmers
zur Rückzahlung des Darlehens.
Valutierung
Valutierung (Auszahlung) des Darlehens erfolgt
erst, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt
sind. Bei fertigen Gebäuden wird das Darlehen
üblicherweise in einem Betrag, bei Neubauten
entsprechend dem Baufortschritt in Teilbeträgen
ausgezahlt.
Verlustausgleichsbeschränkung
Entsteht aus deiner Immobilieninvestition ein
steuerlicher Verlustbetrag aus Vermietung und
Verpachtung, so ist dieser mit anderen positiven
Einkünften der gleichen Einkunftsart unbeschränkt
ausgleichsfähig. Die übrigen positiven Einkünfte
werden durch einen Verlustbetrag von bis zu
100.000DM voll und darüber hinaus nur zur Hälfte
gemindert.
Verluste aus Vermietung und Verpachtung
Entstehen wenn die jährlichen Werbungskosten
wie Zinsen und Abschreibungen einer Immobilie
die jährlichen Einnahmen wie Miete oder Pachtzins
übersteigen.
Verlustzuweisungen
Steuerliche Zurechnung von Verlusten. Kapitalanleger
eines geschlossenen Fonds werden sowohl tatsächliche
Verluste, als auch reine Buchverluste (insbesondere
Anschreibung, Sonderabschreibungen) zugewiesen.
Im Ergebnis sparen die Anleger Einkommensteuer.
Verwalter
Bestellung nach WEG für Wohungseigentumsgemeinschaft
unabdingbar. Aufgaben und Pflichten des Verwalters
sind im WEG geregelt (Instandhaltung, Verwaltung
gemeinschaftlicher Gelder, Wohngeldabrechnung,
Hausordnung u.ä.).
Vorkaufsrecht
Ermöglicht einem Berechtigten, in einen Kaufvertrag
über eine Sache einzutreten, den der Verpflichtete
mit einem Dritten abgeschlossen hat. Für die
Ausübung des Vorkaufsrechts besteht bei Grundstücken
eine Frist von zwei Monaten, sofern nicht vertraglich
etwas anderes vereinbart ist.
Warmmiete
Beinhaltet die Nettokaltmiete eines angemieteten
Objektes (meist bezogen auf Quadratmeter der
Nutz- oder Wohnfläche) und einen Vorauszahlungsbetrag
für die entstehenden Nebenkosten wie Wasser,
Wärme, Hausreinigung usw. Die Nebenkostenvorauszahlung
muss am Ende eines Wirtschaftsjahres vom Vermieter
abgerechnet werden. Die Bruttomiete kann weiterhin
eventuelle Entgelte für Küchenmöblierung, Garagen-
oder Tiefgaragenstellplätze enthalten.
Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung,
Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind
bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie
erwachsen sind.
Wertermittlung
Die Wertermittlung dient der Ermittlung des
Verkehrswertes, der häufig die Grundlage für
den Kaufpreis eines Hauses und der Ermittlung
des Beleihungswertes bildet. Der Beleihungswert
ist die langfristige Risikobeurteilung durch
die Bank und ist damit entscheidend für die
Kreditentscheidung.
Wertgutachten
Auch Schätzung, Taxe. Aufgrund gesetzlicher
Vorschriften benötigt die finanzierende Bank
in der Regel zur Ermittlung des Beleihungswertes
eines Objekts die Schätzung eines Sachverständigen.
Dabei werden z . B. die Lage des Grundstücks,
der Zustand des darauf zu errichteten Gebäudes
und erzielte oder erzielbare Mieterträge, sowie
die örtlichen Marktverhältnisse berücksichtigt.
Wohnungseigentum
Ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung
mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen
Eigentum, zu dem es gehört.
Wortmarke
Gewerbliches Schutzrecht, welches vom deutschen
Patent- und Markenamt (DPMA) erteilt und verwaltet
wird. Die Wortmarke ist ein Kennzeichnungsmittel
für Produkte und Dienstleistungen, die zu Abgrenzung
gegenüber Konkurrenzprodukten dient.
Zins
Ist der zu entrichtende Kapitaldienst für die
Gewährung von Geldmitteln (Fremdkapitalbeschaffung
mittels Kredit). Dabei können die Zinsbeträge
über einen längeren Zeitraum festgeschrieben
werden, oder sie werden je nach der jährlichen
Marktsituation erhoben. Die Zinshöhe hängt weiter
wesentlich von der Laufzeit des Darlehens ab.
(siehe auch bei Kapitaldienst)
Zinsfestschreibung
Die Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen
Zins den Vorteil, dass der Darlehensnehmer die
finanzielle Belastung langfristig sicher kalkulieren
kann. In Zeiten niedriger Zinsen ist es durchaus
ratsam, den Niedrigzins durch die Wahl einer
möglichst langfristigen Zinsfestschreibung zu
sichern.
Zinsfestschreibungszeitraum
Zeitraum, für den die Konditionen von der Hypothekenbank
garantiert werden. Die Darlehen werden mit Festzins
angeboten. Der Darlehensnehmer kann dabei in
der Zinsfestschreibung bis zu 20 Jahren wählen.
In Einzelfällen ist auch die Zinsfestschreibung
über die volle Darlehenslaufzeit (bei 1% Anfangstilgung
ca. 30 Jahre) möglich.
Zinssatz
Beschreibt die prozentuale Höhe des zu entrichtenden
Kapitaldienstes bezogen auf die Darlehenshöhe.
Zwischenfinanzierung
Dient zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs
bis zur Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel.
Zugesagte Mittel können in der Bauphase nicht
immer so schnell zur Verfügung gestellt werden,
wie es z. B. zur Begleichung der in kurzen Abständen
anfallenden Handwerkerrechnungen erforderlich
ist. |
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