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Wohnungseigentumsveraltung
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
einer Eigentumswohnanlage steht allen Wohnungseigentümern
gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung
ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne
ein besonderes Organ - den Verwalter.
Der Verwalter ist Sachverwalter für fremdes
Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem
gegenseitigem Vertrauensverhältnis zwischen
der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter.
Dieses Vertrauensverhältnis setzt erfahrungsgemäß
neben der persönlichen Zuverlässigkeit ,
Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnisse,
auch spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik,
der wirtschaftlichen Geschäftsführung und
einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften
voraus.
Hier
das WEG-ABC
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Was tut nun der Verwalter
?
Der ehemalige Bundesminister für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau, Dr. Oscar Schneider,
hat das Berufsbild des Verwalters treffend
formuliert:
"Der Verwalter
hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen.
Er hat für bestimmte Angelegenheiten kraft
Gesetz die Stellung eines Vertreters der
Eigentümergemeinschaft, er leitet die Wohnungseigentümerversammlung,
er ist verantwortlich für die Durchführung
der Beschlüsse Wohnungseigentümer, für die
Durchführung der Hausordnung und für die
immer wichtiger gewordene ordnungsgemäße
Instandhaltung des Gemeinschaftlichen Eigentums.
Die Vielfalt dieser Aufgaben erfordert Qualifikation
und Erfahrung auf den verschiedensten Gebieten.
Dies reicht von rechtlichen bis zu technischen
Fragen. Dies erfordert auch sehr viel an
psychologischen Einfühlungsvermögen, an
Verhandlungsgeschick, um die Interessen
der verschiedenen Wohnungseigentümer möglichst
auf einen Nenner zu bringen. Der Verwalter
ist schließlich auch noch der Mittler im
oft schwierigen Spannungsfeld zwischen Eigentümer
und Mieter."
Die Rechte und Pflichten
des Verwalters sind in mehreren Paragraphen
des WEG geregelt (z.B. § 27, § 28, §§ 23
- 25). Weitere Aufgaben des Verwalters können
sich aus der Gemeinschaftsordnung, der Rechtssprechung,
dem Verwaltervertrag und Beschlüssen der
Wohnungseigentümergemeinschaft ergeben.
Im Verwaltervertrag sind neben den gesetzlich
vorgegebenen, allgemeinen Verwalterleistungen
auch die besonderen Verwalterleistungen
festgelegt und die Verwaltervergütung geregelt.
Die Vielschichtigkeit der Aufgaben des Wohnungseigentumsverwalters
können auch gut durch diese Leistungspyramide
aufgezeigt werden
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Die Hausverwaltung
Specht hat sich 1996 auf die Verwaltung
des gemeinschaftlichen Eigentums spezialisiert.
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Neben der reinen kaufmännischen Betreuung
einer Eigentümergemeinschaft sehen wir einen
weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit in
der technischen Betreuung "unserer" Wohnanlagen.
So gehört u.a. eine periodische Begutachtung
des Gemeinschaftseigentums, ggf. unter Hinzuziehung
von technischen Fachleuten und die Erstellung
eines Investitionsplanes für die nächsten
Jahre ebenso zu unseren Leistungen wie die
schnelle und zuverlässige Beseitigung eines
aufgetretenen Mangels im Schadensfall. Damit
auch hier eine optimale Betreuung der Wohnanlage
gewährleistet ist, arbeiten wir mit nur
namhaften, zuverlässigen und preisgünstigen
Fachfirmen aus der Region zusammen.
Nach unserer Meinung läßt sich das Ziel
eines professionellen Verwalters für seine
Auftraggeber (die Eigentümergemeinschaften)
wie folgt zusammen fassen:
Gute
Hausverwaltung ist Werterhaltung der Immobilie.
Sehr gute Hausverwaltung ist Wertverbesserung
der Immobilie !
Das
Ziel der Hausverwaltung Specht ist stets
die Wertverbesserung der anvertrauten Immobilie.
Wenn wir dieses Ziel erreicht haben, erst
dann sind auch wir zufrieden.
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Info´s
zum BFW Verwalter |
Abgrenzung vom
Wettbewerb durch Qualität und hohen Leistungsstandard
Nur fachlich qualifizierte,
hauptberuflich tätige Immobilienverwalter
können Mitglied im BFW werden. Im Rahmen
des Aufnahmeverfahrens werden strenge Maßstäbe
bei der Überprüfung des Leistungsstandards
der Bewerber angelegt. Diese beziehen sich
neben der fachlichen Qualifikation zum Beispiel
auf Form und Inhalte von Abrechnungen, Wirtschaftsplänen,
Protokollen über Eigentümerversammlungen
sowie das Vorhandensein einer Fachbibliothek.
Nur wenn sämtliche Aufnahmekriterien erfüllt
werden, stimmen die Verbandsgremien dem
Aufnahmeantrag zu. Durch die Erfüllung dieser
Anforderungen grenzt sich der BFW-Fachverwalter
vom übrigen Wettbewerb ab. Seine fachliche
Qualifikation ist die Grundlage kompetenter
Arbeit im Interesse der Eigentümer.
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Kompetenz und Sicherheit
Der BFW-Fachverwalter
hat regelmäßig an vom BFW anerkannten Fortbildungsmaßnahmen
teilzunehmen. Geschieht dies nicht, sieht
die Verbandssatzung Sanktionen bis zum Ausschluss
vor. Die zu besuchenden Seminare beziehen
sich auf wohnungswirtschaftliche, juristische
und technische Themen. Dem BFW-Fachverwalter
gehen darüber hinaus zu allen für ihn wichtigen
Änderungen Informationen zu, die er dann
zum Nutzen seiner Kunden umsetzen kann.
Dies alles macht ihn kompetent in sämtlichen
Fragen rund um die Immobilienverwaltung
sowie das Immobilienmanagement und gibt
den von ihm betreuten Eigentümern die erforderliche
Sicherheit. Dazu gehört auch, dass der BFW-Fachverwalter
eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
unterhält.
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Zuverlässig und
Leistungsstark
Ein wichtiges Ziel
für den BFW-Fachverwalter ist die Gewinnung
und Erhaltung des Vertrauens seiner Kunden.
Zuverlässigkeit bei der Erledigung seiner
Aufgaben gehört deshalb für ihn zum unerlässlichen
Bestandteil seiner täglichen Arbeit. Dadurch
garantiert der BFW-Fachverwalter dem Immobilieneigentümer
die zugesicherte Abwicklung der von ihm
übernommenen Aufgaben. Der BFW-Fachverwalter
ist eingebunden in das BFW-Fortbildungs-
und Informationssystem. Dies sichert zum
Vorteil seiner Auftraggeber die überdurchschnittliche
Leistungsstärke des BFW-Fachverwalters.
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Erfahrung und Professionalität
Mitglied im BFW können
nur langjährig tätige Immobilienverwalter
werden. Der BFW-Fachverwalter verfügt deshalb
zwangsläufig über die notwendige Erfahrung,
um auch schwierige Aufgaben vorteilhaft
für die von ihm betreuten Eigentümer abwickeln
zu können. Er ist somit besonders geeignet,
nicht nur Routineaufgaben zu übernehmen,
sondern auch überdurchschnittliche Anforderungen
zu erfüllen. Bei der Lösung schwieriger
Probleme stehen ihm die Fachgremien des
BFW beratend zur Seite. Die umfangreiche
Erfahrung garantiert eine professionelle
Abwicklung der einzelnen Aufgaben. Das Know-How
und die Verbindungen des BFW unterstützen
den BFW-Fachverwalter zum Vorteil seiner
Kunden zum Beispiel beim Abschluss kostengünstiger
Versicherungs-und Wartungsverträge, bei
Erreichung höherer Zinsen für Geldanlagen
der Instandhaltungsrücklage sowie beim Ausnutzen
von Einsparungspotentialen im Energiekostenbereich.
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Preis und Leistung
Qualität ist immer
ihren Preis wert. Der BFW-Fachverwalter
leistet Qualitätsarbeit. Wer sich für "Billig-Angebote"
entscheidet, riskiert "billige Arbeit".
Dies kann teuer werden, insbesondere deshalb,
weil einem Verwalter wertvolles Immobilienvermögen
anvertraut wird. Die Entscheidung über die
Beauftragung eines Immobilienverwalters
darf deshalb nicht allein von der angebotenen
Vergütung abhängig sein. Sie muss sich vielmehr
auch an dessen Sachkunde, Zuverlässigkeit,
Leistung und Sicherheit orientieren.
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