Wohnungseigentumsveraltung

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage steht allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ - den Verwalter.

Der Verwalter ist Sachverwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigem Vertrauensverhältnis zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter. Dieses Vertrauensverhältnis setzt erfahrungsgemäß neben der persönlichen Zuverlässigkeit , Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnisse, auch spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften voraus.

Hier das WEG-ABC


Was tut nun der Verwalter ?


Der ehemalige Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Oscar Schneider, hat das Berufsbild des Verwalters treffend formuliert:


"Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Er hat für bestimmte Angelegenheiten kraft Gesetz die Stellung eines Vertreters der Eigentümergemeinschaft, er leitet die Wohnungseigentümerversammlung, er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse Wohnungseigentümer, für die Durchführung der Hausordnung und für die immer wichtiger gewordene ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftlichen Eigentums.

Die Vielfalt dieser Aufgaben erfordert Qualifikation und Erfahrung auf den verschiedensten Gebieten. Dies reicht von rechtlichen bis zu technischen Fragen. Dies erfordert auch sehr viel an psychologischen Einfühlungsvermögen, an Verhandlungsgeschick, um die Interessen der verschiedenen Wohnungseigentümer möglichst auf einen Nenner zu bringen. Der Verwalter ist schließlich auch noch der Mittler im oft schwierigen Spannungsfeld zwischen Eigentümer und Mieter."


Die Rechte und Pflichten des Verwalters sind in mehreren Paragraphen des WEG geregelt (z.B. § 27, § 28, §§ 23 - 25). Weitere Aufgaben des Verwalters können sich aus der Gemeinschaftsordnung, der Rechtssprechung, dem Verwaltervertrag und Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft ergeben. Im Verwaltervertrag sind neben den gesetzlich vorgegebenen, allgemeinen Verwalterleistungen auch die besonderen Verwalterleistungen festgelegt und die Verwaltervergütung geregelt.

Die Vielschichtigkeit der Aufgaben des Wohnungseigentumsverwalters können auch gut durch diese Leistungspyramide aufgezeigt werden

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Die Hausverwaltung Specht hat sich 1996 auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums spezialisiert.


Neben der reinen kaufmännischen Betreuung einer Eigentümergemeinschaft sehen wir einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der technischen Betreuung "unserer" Wohnanlagen. So gehört u.a. eine periodische Begutachtung des Gemeinschaftseigentums, ggf. unter Hinzuziehung von technischen Fachleuten und die Erstellung eines Investitionsplanes für die nächsten Jahre ebenso zu unseren Leistungen wie die schnelle und zuverlässige Beseitigung eines aufgetretenen Mangels im Schadensfall. Damit auch hier eine optimale Betreuung der Wohnanlage gewährleistet ist, arbeiten wir mit nur namhaften, zuverlässigen und preisgünstigen Fachfirmen aus der Region zusammen.

Nach unserer Meinung läßt sich das Ziel eines professionellen Verwalters für seine Auftraggeber (die Eigentümergemeinschaften) wie folgt zusammen fassen:

Gute Hausverwaltung ist Werterhaltung der Immobilie.
Sehr gute Hausverwaltung ist Wertverbesserung der Immobilie !

Das Ziel der Hausverwaltung Specht ist stets die Wertverbesserung der anvertrauten Immobilie. Wenn wir dieses Ziel erreicht haben, erst dann sind auch wir zufrieden.

Info´s zum BFW Verwalter


Abgrenzung vom Wettbewerb durch Qualität und hohen Leistungsstandard

Nur fachlich qualifizierte, hauptberuflich tätige Immobilienverwalter können Mitglied im BFW werden. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens werden strenge Maßstäbe bei der Überprüfung des Leistungsstandards der Bewerber angelegt. Diese beziehen sich neben der fachlichen Qualifikation zum Beispiel auf Form und Inhalte von Abrechnungen, Wirtschaftsplänen, Protokollen über Eigentümerversammlungen sowie das Vorhandensein einer Fachbibliothek. Nur wenn sämtliche Aufnahmekriterien erfüllt werden, stimmen die Verbandsgremien dem Aufnahmeantrag zu. Durch die Erfüllung dieser Anforderungen grenzt sich der BFW-Fachverwalter vom übrigen Wettbewerb ab. Seine fachliche Qualifikation ist die Grundlage kompetenter Arbeit im Interesse der Eigentümer.


Kompetenz und Sicherheit


Der BFW-Fachverwalter hat regelmäßig an vom BFW anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Geschieht dies nicht, sieht die Verbandssatzung Sanktionen bis zum Ausschluss vor. Die zu besuchenden Seminare beziehen sich auf wohnungswirtschaftliche, juristische und technische Themen. Dem BFW-Fachverwalter gehen darüber hinaus zu allen für ihn wichtigen Änderungen Informationen zu, die er dann zum Nutzen seiner Kunden umsetzen kann. Dies alles macht ihn kompetent in sämtlichen Fragen rund um die Immobilienverwaltung sowie das Immobilienmanagement und gibt den von ihm betreuten Eigentümern die erforderliche Sicherheit. Dazu gehört auch, dass der BFW-Fachverwalter eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung unterhält.


Zuverlässig und Leistungsstark


Ein wichtiges Ziel für den BFW-Fachverwalter ist die Gewinnung und Erhaltung des Vertrauens seiner Kunden. Zuverlässigkeit bei der Erledigung seiner Aufgaben gehört deshalb für ihn zum unerlässlichen Bestandteil seiner täglichen Arbeit. Dadurch garantiert der BFW-Fachverwalter dem Immobilieneigentümer die zugesicherte Abwicklung der von ihm übernommenen Aufgaben. Der BFW-Fachverwalter ist eingebunden in das BFW-Fortbildungs- und Informationssystem. Dies sichert zum Vorteil seiner Auftraggeber die überdurchschnittliche Leistungsstärke des BFW-Fachverwalters.


Erfahrung und Professionalität


Mitglied im BFW können nur langjährig tätige Immobilienverwalter werden. Der BFW-Fachverwalter verfügt deshalb zwangsläufig über die notwendige Erfahrung, um auch schwierige Aufgaben vorteilhaft für die von ihm betreuten Eigentümer abwickeln zu können. Er ist somit besonders geeignet, nicht nur Routineaufgaben zu übernehmen, sondern auch überdurchschnittliche Anforderungen zu erfüllen. Bei der Lösung schwieriger Probleme stehen ihm die Fachgremien des BFW beratend zur Seite. Die umfangreiche Erfahrung garantiert eine professionelle Abwicklung der einzelnen Aufgaben. Das Know-How und die Verbindungen des BFW unterstützen den BFW-Fachverwalter zum Vorteil seiner Kunden zum Beispiel beim Abschluss kostengünstiger Versicherungs-und Wartungsverträge, bei Erreichung höherer Zinsen für Geldanlagen der Instandhaltungsrücklage sowie beim Ausnutzen von Einsparungspotentialen im Energiekostenbereich.


Preis und Leistung


Qualität ist immer ihren Preis wert. Der BFW-Fachverwalter leistet Qualitätsarbeit. Wer sich für "Billig-Angebote" entscheidet, riskiert "billige Arbeit". Dies kann teuer werden, insbesondere deshalb, weil einem Verwalter wertvolles Immobilienvermögen anvertraut wird. Die Entscheidung über die Beauftragung eines Immobilienverwalters darf deshalb nicht allein von der angebotenen Vergütung abhängig sein. Sie muss sich vielmehr auch an dessen Sachkunde, Zuverlässigkeit, Leistung und Sicherheit orientieren.

 © Hausverwaltung Michael Specht e.K. zurück top